Die Kommunikation in einem elektronisch eingeleiteten Fall dürfe lediglich elektronisch erfolgen. Sie bitte daher um die korrekte elektronische Zustellung der Rechnung und um bestätigende Rückmeldung, dass für den im elektronischen Verfahren unnötig versendeten Einschreibebrief keine Gebühr (Einschreibeporto) in Rechnung gestellt werde (VB 4). 1.4 Mit SN-Nachricht vom 30. Juni 2022 teilte das Betreibungsamt der Beschwerdeführerin mit, dass das Schreiben vom 23. Juni 2022 ohne Erhebung einer Gebühr zugestellt worden sei.