Mit Schreiben vom 23. Juni 2022 forderte das Betreibungsamt die Beschwerdeführerin auf, innert 10 Tagen einen Kostenvorschuss von CHF 110.00 für das Fortsetzungsbegehren in der Betreibung Nr. xxx zu leisten. Werde der Vorschuss nicht innert 10 Tagen geleistet, erachte das Betreibungsamt das Fortsetzungsbegehren als zurückgezogen. Dieser Brief wurde der Beschwerdeführerin am 27. Juni 2022 per Einschreiben zugestellt (VB 3).