6 Die Aufsichtsbehörde entscheidet: 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 2. Es werden keine Kosten erhoben und es wird keine Parteientschädigung zugesprochen. 3. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer - Betreibungs- und Konkursamt Bern-Mittelland Bern, 27. Oktober 2022 Im Namen der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen Der Präsident: