Gemäss der Sendungsverfolgung (Beschwerdebeilagen) wurde dem Beschwerdeführer der Zahlungsbefehl am 4. Mai 2022, um 14.46 Uhr, ausgehändigt. Aus dem vom Beschwerdeführer eingereichten Zeitnachweis (Beilage zur Eingabe vom 8. August 2022) ergibt sich, dass der Beschwerdeführer von 8.17 bis 11.83 Uhr und von 13.00 bis 17.77 Uhr gearbeitet hat. Es geht jedoch aus dem Zeitnachweis nicht klar hervor, dass er während dieser Zeit im Büro in Rotkreuz gewesen ist. Es könnte auch sein, dass er im Homeoffice gearbeitet hat.