Die Kenntnisnahme der Pfändungsankündigung durch den Beschwerdeführer vermöge eine allenfalls fehlerhafte Zustellung des Zahlungsbefehls zu heilen. Innert zehn Tagen hätte der Beschwerdeführer nachträglich Rechtsvorschlag gegen den angeblich nie erhaltenen Zahlungsbefehl erheben können. Die zehntägige Frist zur Erhebung des Rechtsvorschlags habe folglich spätestens am 5. Juli 2022 zu laufen begonnen und sei am 14. Juli 2022 abgelaufen. Trotz einer allfälligen mangelhaften Zustellung hätte der Beschwerdeführer seine Rechte wahren können, weshalb die Zustellung nicht zu wiederholen sei.