3 worden sei. Der Beschwerdeführe behaupte lediglich, den Zahlungsbefehl nie erhalten zu haben, ohne diese Behauptung mit Dokumenten zu stützen. Ihm gelinge es damit nicht, die Zustellbescheinigung auf dem Zahlungsbefehl in Frage zu stellen und eine mangelhafte Zustellung zu beweisen. 3.3 Weiter wies das Betreibungsamt darauf hin, dass die Beschwerde selbst im Falle einer mangelhaften Zustellung abgewiesen werden müsste. Es sei unbestritten, dass dem Beschwerdeführer die Pfändungsankündigung vom 1. Juli 2022 zugestellt worden sei.