Gemäss dem Sendungsverlauf der Post sei ihm der Zahlungsbefehl am 4. Mai 2022 zugestellt worden. Doch weder er noch seine Ehefrau hätten diesen jemals erhalten. Ausserdem hätten sie auch in den Betreibungen Nr. C.________, Nr. D.________ und Nr. E.________ die Pfändungsankündigungen erhalten, ohne jemals einen Zahlungsbefehl zugestellt bekommen zu haben.