___ AG (nachfolgend: Gläubigerin), in der Höhe von CHF 4'010.70 zuzüglich Akzessorien (Betreibung Nr. G.________). Am 14. April 2022 stellte das Betreibungsamt den entsprechenden Zahlungsbefehl aus (VB 2). 2. 2.1 Nach Versand der zweiten Pfändungsankündigung in der Betreibung Nr. G.________ gelangte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 11. Juli 2022 (Postaufgabe am selben Tag) an die kantonale Aufsichtsbehörde in Betreibungsund Konkurssachen. Er stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Die Pfändungsankündigung (sei) aufzuheben.