Keine Wiederholung eines mangelhaft zugestellten Zahlungsbefehls bei Erhalt der Pfändungsankündigung infolge fehlenden Rechtsschutzinteresses Eine mangelhafte Zustellung ist nicht zu wiederholen, wenn die erneute und ordentliche Zustellung des Zahlungsbefehls dem Beschwerdeführer keine zusätzlichen Erkenntnisse über die angehobene Betreibung verschafft und dessen Rechte trotz der mangelhaften Zustellung gewahrt worden sind. So vermag beispielsweise die Kenntnisnahme der Pfändungsankündigung die fehlerhafte Zustellung des Zahlungsbefehls zu heilen. Die Angaben in der Pfändungsankündigung unterscheiden sich nämlich nicht von denjenigen im Zahlungsbefehl.