2. Die Verfügung vom 14. Juni 2022 im Konkurs Nr. Z.________ des Konkursamtes Seeland wird aufgehoben. Das Konkursamt Seeland wird angewiesen, die Forderung von CHF 3'157.00 gegenüber dem Kanton Bern, eventuell der Gemeinde Biel, im Konkurs Nr. Z.________ zu inventarisieren. 3. Das Konkursamt Seeland wird angewiesen, im Konkurs Nr. Z.________ bei der Gläubigergesamtheit einen Beschluss über den Verzicht auf die Befugnis zur Geltendmachung der Forderung von CHF 3'157.00 gegenüber dem Kanton Bern, eventuell der Gemeinde Biel, einzuholen und sodann die Voraussetzungen für eine Abtretung nach Art. 260 SchKG an die Beschwerdeführenden zu prüfen.