Nach dem Gesagten obliegt die materielle Beurteilung der Forderung dem Zivilgericht. Damit ist gleichzeitig gesagt, dass es auch nicht darauf ankommt, ob das Konkursamt «Hinweise auf eine unerlaubte Handlung» sieht oder der Meinung ist, es handle sich um einen erfolgsversprechenden oder aussichtslosen Anspruch. 4.4.3 Auch dem Einwand des Konkursamtes, die Forderung würde die Konkursmasse weder erhalten noch vermehren, kann nicht gefolgt werden: