Mit Verfügung vom 28. Juni 2022 forderte die Verfahrensleitung den Beschwerdeführer auf, sich innert zehn Tagen ab Erhalt der Verfügung mittels Vollmacht über die Vertretungsbefugnis für die Beschwerdeführerin auszuweisen oder innert der gleichen Frist ein von ihr selbst unterschriebenes Exemplar der Beschwerde einzureichen. 2.3 Am 4. Juli 2022 reichte der Beschwerdeführer die verlangte Vollmacht betreffend die Vertretungsbefugnis für die Beschwerdeführerin nach. 2.4 In seiner Vernehmlassung vom 7. Juli 2022 beantragt das Konkursamt, die Beschwerde sei abzuweisen.