1.4 Am 11. April 2022 erstellte das Konkursamt den Kollokationsplan (VB 4) und stellte den Beschwerdeführenden eine Kollokationsverfügung zu, wonach zu deren Gunsten eine Forderung von CHF 5'040.00 (bestehend aus CHF 880.00 für die offene Miete vom Dezember 2021, CHF 1'027.00 für Reinigungskosten, CHF 2'130.00 für Malerarbeiten aufgrund von Rauchschäden und CHF 1'000.00 für den Minderwert des Fussbodens aufgrund von Zigarettenspuren) kolloziert worden war. Der gesamte Betrag wurde als faustpfandgesicherte Forderung zugelassen (Beschwerdebeilage [