1. 1.1 C.________ sel. (nachfolgend: Schuldnerin) lebte bis zu ihrem Pflegeheimeintritt im September 2021 in einer Wohnung, die ihr von A.________ und B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführende) vermietet wurde (Vernehmlassungsbeilage [VB] 3). Für die Schuldnerin bestand eine Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung (vgl. VB 5). Der Beschwerdeführer wies die Beiständin der Schuldnerin bereits im April 2020 darauf hin, dass eine Unterstützung für die Führung ihres Haushalts organisiert werden müsse (VB 6).