6 SchKG). Mit der Pfändungsankündigung wird dem Schuldner angezeigt, dass die Vollstreckung bzw. die Verwertung seines Vermögens drohen. Durch die rechtzeitige Information soll der Schuldner auf eine möglichst schonende Pfändung hinwirken können (BGE 115 III 41 E. 1 S. 42). 5.3.2 Das Betreibungsamt Bern-Mittelland vollzog die Pfändung Nr. _____ am 18. März 2022 und damit am Tag des Eingangs des Fortsetzungsbegehrens (vgl. VB 7).