4 Hilfsbehörde im Auftrag des Lead-Betreibungsamtes Winterthur-Stadt vollzogen. Beschwerden gegen die Arresturkunde oder den Arrestvollzug waren einheitlich beim Lead-Betreibungsamt zu erheben (MILANI, Der schweizweite Arrestbefehl und sein Vollzug durch das Lead-Betreibungsamt, in: AJP 2022, S. 591 ff., S. 594 und 599). Entsprechend wurde die Beschwerde des Schuldners gegen den Arrestvollzug auch vom Bezirksgericht Winterthur als untere kantonale Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen behandelt (VB 10).