Eine Einsprache gegen den Arrestbefehl ist betreffend sämtliche in der Schweiz verarrestierten Vermögenswerte beim (einzigen) Arrestgericht einzureichen. Die Verwirklichung des schweizweiten Arrests schliesst auch den Vollzug dieses Arrests durch ein Lead-Betreibungsamt ein (Urteil des Bundesgerichts 5A_1000/2020 vom 1. Februar 2022 E. 3.4). Um einen koordinierten Arrestvollzug zu gewährleisten hat das Arrestgericht im schweizweiten Arrestbefehl entsprechend das Lead-Betreibungsamt und die Hilfsbehörde i.S.v. Art. 4 SchKG bezeichnet. Das Betreibungsamt Bern-Mittelland hat den Arrest vorliegend als