3 4. Es sei die Existenzminimum (wie beim beigelegten Blatt) von CHF 3'716.00 betreffend die Erwerbsausfallrente zu kalkulieren und zu gewähren, da keine Existenzminimum vom BA Bern Mittelland kalkuliert und gewährt wurde wie im Art. 93 verankert ist, dass das BA das Ermessen hat, eine Summe, die für den Schuldner und seine Familie notwendig ist (Notbedarf) nicht zu blockieren.