2. Es sei die Pfändungsurkunde per sofort zu annullieren, da das Verteidigungsrecht nicht gewährt wurde, da ich keine Einladung vom BA Bern Mittelland an das Verfahren teilzunehmen bekommen habe. 3. Es sei die Pfändungsurkunde per sofort zu annullieren, da die Pfändungsurkunde zu allgemein sei, da keine Indikationen über die genaue Summe der gepfändeten Objekten vorhanden ist und gleichzeitig keine Forderungssumme notiert ist.