__ mittels Betreibung beim Betreibungsamt Winterthur-Stadt. Am 29. September 2021 stellte dieses den Zahlungsbefehl in der Betreibung Nr. _____ bzw. der «Betreibung zu Arrest-Nr. Z._____» aus (VB 6). Dieser konnte dem Schuldner am 7. Februar 2022 zugestellt werden. 1.7 Das in der Folge von der Gläubigerin eingereichte Fortsetzungsbegehren zur Betreibung Nr. _____ wies das Betreibungsamt Winterthur-Stadt am 14. März 2022 zurück (VB 6). Zur Begründung führte es aus, dass der in Winterthur gelegene Arrestgegenstand bzw. sämtliche Ansprüche aus dem Lebensversicherungsvertrag bei der C.____