2. 2.1 Mit Eingabe vom 6. Januar 2021 (Postaufgabe am selben Tag) beschwerte sich die Beschwerdeführerin gegen die Rückweisung des Betreibungsbegehrens bei der kantonalen Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen. Sie stellte den Antrag, die Verfügung vom 10. Dezember 2020 sei aufzuheben und die Dienststelle Mittelland sei anzuweisen, das Betreibungsbegehren von Amtes wegen dem zuständigen Betreibungsamt Zürich weiterzuleiten. 2.2 Die Beschwerdeführerin führte aus, dass die Schuldnerin mit lückenlosen Verjährungsverzichtserklärungen bis zum 5. Dezember 2020 auf die Einrede der Verjährung verzichtet habe.