_, Beschwerdebeilage [BB] 3). 1.2 Mit Verfügung vom 10. Dezember 2020 (BB 2) wies das Betreibungsamt Bern- Mittelland, Dienststelle Mittelland (nachfolgend: Dienststelle Mittelland), das Betreibungsbegehren zurück. Zur Begründung führte es aus, dass die Betreibung am Hauptsitz der Schuldnerin in Zürich einzuleiten sei.