Wird der pauschale Spesenbetrag damit nicht erreicht, so stellt die Differenz pfändbares Einkommen dar. Nur dieses Vorgehen stellt sicher, dass der Schuldner vom Arbeitgeber keinen verdeckten Lohn erhält und auf diese Weise das Pfändungssubstrat schmälert (vgl. auch Urteil des Bundesgerichts 5D_167/2008 vom 13. Januar 2009, E. 5).