Mit Verfügungen vom 16. Februar 2021, 16. März 2021 und 9. April 2021 sind dem Schuldner zwecks Wahrung des rechtlichen Gehörs die Vernehmlassungen des Amtes sowie die Stellungnahme der B.________ zugestellt worden. Er liess sich nicht mehr vernehmen. 4. Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten.