ABS 21 32). Das Ansinnen des Schuldners, Unterhaltsbeiträge an seine volljährige Tochter einzurechnen, lehnte das Amt hingegen ab (Beschwerdebeilage [BB] 4; ABS 21 32). 2. Mit Beschwerde vom 30. Januar 2021 wandte sich A.________ an die Aufsichtsbehörde des Kantons Bern und beantragte die Einrechnung der Unterhaltsbeiträge in sein Existenzminimum (ABS 21 32).