Es scheine vielmehr ein Zufall zu sein, dass sich der Beschwerdeführer und der Staat Venezuela gerade über ein Institut mit Sitz in der Schweiz geschäftlich gefunden hätten (S. 6 der Vernehmlassung). An der Emission von Anleihen beteiligt ist zunächst der Emittent, welcher diese herausgibt. Bei Staatsanleihen ist dies der jeweilige Staat. Falls eine Gesellschaft oder ein Staat eine Anleihe nicht selbst auf den Markt bringt, wird eine sogenannte Fremdemission vorgenommen. Dies ist heute die gebräuchliche Form, um Effekte auf dem Markt zu platzieren.