Mit Verfügung vom 8. Oktober 2021 hat die Aufsichtsbehörde dem Beschwerdeführer die Vernehmlassung des Betreibungsamtes zugestellt, mit dem Hinweis, dass allfällige Bemerkungen umgehend einzureichen seien. 2.4 Mit Verfügung vom 8. Dezember 2021 hat die Aufsichtsbehörde dem Beschwerdeführer und dem Betreibungsamt zudem je eine Kopie des Verbals des Telefongesprächs der Aufsichtsbehörde mit der C.________ (Bank) vom 8. Dezember 2021 zur Kenntnisnahme zugestellt. 2.5 Es sind keine weiteren Bemerkungen eingegangen. II.