3 - Die Voraussetzungen für die Pfändung von Vermögen ausländischer Staaten in der Schweiz seien nicht gegeben. Vorliegend basiere die Forderung soweit ersichtlich auf Staatsanleihen, welche Staaten vorbehalten seien. Dies spreche für eine staatliche, beziehungsweise öffentlich-rechtliche Tätigkeit als Grundlage. Diese Frage könne aber offen gelassen werden, da der Binnenbezug fehle.