Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichts sei nicht zu entnehmen, dass eine Kontobeziehung in der Schweiz keine ausreichende Binnenbeziehung zur Schweiz darstellen würde. 2.1.1 Das Betreibungsamt hat in seiner Vernehmlassung vom 3. März 2021 die Abweisung der Beschwerde beantragt. Zur Begründung führte es zu den einzelnen gerügten Punkten folgendes aus: - Der Kostenvorschuss sei auf CHF 2'000.00 bestimmt worden, ausgehend von den geschätzten Kosten für die Übersetzung und die Zustellung des Zahlungsbefehls auf dem Rechtshilfeweg.