2. 2.1 Gegen die Verfügung vom 28. Januar 2021 hat der Beschwerdeführer am 8. Februar 2021 Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen (nachfolgend: Aufsichtsbehörde) erhoben. Er macht im Wesentlichen geltend, er habe eine Zustelladresse in der Schweiz schon in der Vorkorrespondenz angegeben. Es handle sich um seinen Bankbetreuer. Die angeblich hohen Kosten würden sich gemäss Tabelle des SchKG auf CHF 414.00 und nicht auf CHF 2'000.00 belaufen und würden selbstverständlich als Vorschuss geleistet. Bislang sei aber keine Rechnungsstellung erfolgt, weshalb dieser Ablehnungsgrund nicht verständlich sei.