Gegenstand Beschwerde (SchKG 17) Regeste: Betreibung gegen einen ausländischen Staat Betreibung gegen den Venezolanischen Staat für Zinsforderungen aus Staatsanleihen. - Erforderlichkeit der Bezeichnung eines Zustelldomizils in der Schweiz durch einen im Ausland wohnhaften Gläubiger nach Art. 67 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG sowie Folgen bei Nichtbeachtung (E. 4.2); - Voraussetzungen für die Pfändung von Vermögenswerten ausländischer Staaten in der Schweiz nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts (E. 4.3.1); - Prüfung der Voraussetzungen im Hinblick auf Staatsanleihen (Obligationen) von Venezuela (E. 4.3.4). Erwägungen: I.