7 6.3.3 Gemäss Beilage 1 zum KS B1 ist für eine alleinstehende Schuldnerin grundsätzlich von einem monatlichen Grundbetrag von CHF 1'200.00 auszugehen. Der monatliche Grundbetrag beinhaltet dabei die Kosten für Nahrung, Kleidung und Wäsche einschliesslich deren Instandhaltung, Körper- und Gesundheitspflege, Unterhalt der Wohnungseinrichtung, Privatversicherungen, Kulturelles sowie Auslagen für Beleuchtung, Kochstrom, und/oder Gas (Ziff.