5.3 5.3.1 Mit Schreiben vom 12. Juli 2021 erteilte das Betreibungsamt dem Betreibungsamt BM einen weiteren Rechtshilfeauftrag «Anschlussmeldung» betreffend die Betreibung Nr. ________ (2), die im Sinne von Art. 110 SchKG am hängigen Pfändungsverfahren Anschluss genommen habe (VB 4). 5.3.2 Wie bereits ausgeführt, wurde die Pfändung in der Betreibung Nr. ________ (1) der Pfändungsgruppe Nr. ________ vorschriftsgemäss angekündigt und vollzogen. In der Betreibung Nr. ________ (2) erfolgte keine Pfändungsankündigung. Dies ist nicht zu beanstanden. In diesem Verfahren nahm der Gläubiger im Sinne von Art.