__ Kontakt auf und informierte diesen über die finanzielle Situation der Beschwerdeführerin. Dabei nahm er jeweils Bezug auf die Pfändungsankündigung vom 8. März 2021. 5.2.2 Gestützt auf das Vollzugsprotokoll vom 8. Juni 2021 fand der Pfändungsvollzug gleichentags, um 14.00 Uhr, mit Rechtsanwalt B.________ statt. Das «Protokoll über den Vollzug von Pfändungen» wurde gleichentags von Rechtsanwalt B.________ unterzeichnet (Beilage Betreibungsamt BM). Dem juristisch geschulten Rechtsanwalt musste mithin zweifellos bekannt sein, dass es sich beim Termin vom 8. Juni 2021 um den Pfändungsvollzug handelte.