5.2 5.2.1 Nach Eingang des Fortsetzungsbegehrens in der Betreibung Nr. ________ (1) am 5. März 2021 beauftragte das Betreibungsamt gleichentags das Betreibungsamt BM rechtshilfeweise mit dem ordentlichen Pfändungsvollzug bei Rechtsanwalt B.________ (VB 2). Das Betreibungsamt BM stellte am 8. März 2021 die Pfändungsankündigung zu. In der Folge nahm Rechtsanwalt B.________ mit den Schreiben vom 16. März 2021 (Beilage Betreibungsamt BM) und 1. Juni 2021 (VB 8) schriftlich mit dem Betreibungsweibel I.________ Kontakt auf und informierte diesen über die finanzielle Situation der Beschwerdeführerin.