Nach Erlass der Pfändungsurkunde habe sich H.________ (Treuhandbüro) mit dem Betreibungsamt in Verbindung gesetzt und gebeten, die monatlichen Krankenkassenprämien der Beschwerdeführerin mit den gepfändeten Mietzinsen zu begleichen. Diesem Wunsch sei entsprochen worden. Am 15. Dezember 2021 sei ein Verwaltungsvertrag mit H.________ abgeschlossen worden, in welchem die Zahlung der Krankenkassenprämien, der Krankheitskosten sowie der Selbstbehalte durch die Mietzinseinnahmen geregelt worden sei.