Zudem habe D.________ einem Zahlungsaufschub zugestimmt. Die Pfändungsurkunde sei nicht rechtmässig. Das Betreibungsamt müsse eine ordentliche Pfändungsankündigung und einen ordentlichen Pfändungsvollzug durchführen. Die totale Mietzinssperre und der damit verbundene Entzug jeglichen Einkommens sei ferner unverhältnismässig. Abgesehen vom Pekulium erziele die Beschwerdeführerin kein Einkommen. Ohne die Einkünfte aus der Vermietung ihrer Wohnung sei sie mittellos und könne ihren (bescheidenen) persönlichen Unterhalt nicht mehr bestreiten. Die totale Mietzinspfändung beschneide ihr Existenzminimum.