Die Pfändung der Grundstücke der Beschwerdeführerin und die Einziehung des Mietzinses (Mietzinssperre) sei umgehend aufzuheben respektive zu widerrufen. Die angeordneten Massnahmen bei der G.________ (Bank), der Mieterschaft und im Grundbuch seien zu annullieren. 2.2 Eventualbegehren 2.2.1 Die Einziehung des Mietzinses sei vom Betreibungsamt so zu bemessen, dass der Beschwerdeführerin das betreibungsrechtliche Existenzminimum belassen wird.