Die Pfändungsurkunde datiert vom 1. Dezember 2021. Das Betreibungsamt pfändete die Grundstücke F.________ Gbbl.-Nr. ________, ________ und ________ (Stockwerkeigentum der Beschwerdeführerin im Alleineigentum) sowie die diesbezüglichen Mietzinseinnahmen. 2. 2.1 Mit Eingabe vom 16. Dezember 2021 (Postaufgabe gleichentags) gelangte die Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, an die kantonale Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen. Sie stellte die folgenden Rechtsbegehren: 2.1 Hauptbegehren