Monatlicher Grundbetrag für eine Schuldnerin im Strafvollzug Der Freibetrag des Pekuliums einer Schuldnerin im Strafvollzug dient wie der monatliche Grundbetrag gemäss betreibungsrechtlicher Existenzminimumberechnung der Deckung der Lebenshaltungskosten. Darin berücksichtigt sind Auslagen für (Zwischen-)Mahlzeiten, Pflegeprodukte, Medien und Kulturelles. Im Strafvollzug fallen keine Ausgaben wie Unterhalt an die Wohnungseinrichtung, Auslagen für Beleuchtung, Kochstrom, und/oder Gas, Versicherungen oder Wäsche an. Entsprechend steht der Schuldnerin im Strafvollzug nicht der gesamte monatliche Grundbetrag zur Verfügung.