1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Das Betreibungsamt Emmental- Oberaargau, Dienststelle Emmental, wird angewiesen, die Existenzminimumsberechnung vom 3. November 2021 zu korrigieren und für die Position «Unterstützungsbeitrag für Ehefrau in Deutschland» CHF 345.00 einzurechnen sowie für den Mietzins in Deutschland vorübergehend einen Zuschlag von CHF 1'070.00 zu gewähren. Weiter wird das Betreibungsamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Emmental, angewiesen, dem Beschwerdeführer eine Frist von sechs Monaten einzuräumen, bevor der Zuschlag für die Zweitwohnung gestrichen wird.