16. Zusammenfassend ergibt sich, dass die Beschwerde teilweise gutzuheissen und die Existenzminimumsberechnung vom 3. November 2021 zu korrigieren ist. Für die Position «Unterstützungsbeitrag für Ehefrau in Deutschland» sind CHF 345.00 zu berücksichtigen und für den Mietzins in Deutschland ist vorübergehend ein Zuschlag von CHF 1'070.00 zu gewähren. Das Betreibungsamt ist anzuweisen, dem Beschwerdeführer eine Frist von sechs Monaten einzuräumen, bevor der Zuschlag für die Zweitwohnung gestrichen wird.