Der Beschwerdeführer konnte bisher diese Zahlungsnachweise nicht erbringen, weshalb das Betreibungsamt in seinem Existenzminimum zu Recht keine obligatorischen Krankenkassenprämien berücksichtigt hat. 15.3 Wenn die obligatorischen Krankenkassenprämien bei der Existenzminimumsberechnung nicht eingerechnet werden, besteht die Gefahr, dass der Schuldner aufgrund der Pfändung nie mehr in der Lage sein wird, die Krankenkassenprämien zu bezahlen. Dieses Szenario sollte verhindert werden.