8 und Konkurssachen des Kantons Bern, in dubio 2/2013 S. 65; bestätigt im Urteil des Bundesgerichts 5A_146/2015, 5A_244/2015 und 5A_420/2015 vom 24. Juni 2015 E. 4.4). Der Beschwerdeführer konnte bisher diese Zahlungsnachweise nicht erbringen, weshalb das Betreibungsamt in seinem Existenzminimum zu Recht keine obligatorischen Krankenkassenprämien berücksichtigt hat.