15. 15.1 Schliesslich rügt der Beschwerdeführer, dass die Krankenkassenprämien nicht im Existenzminimum angerechnet worden seien. 15.2 Grundsätzlich dürfen sämtliche Zuschläge zum Grundbetrag des Existenzminimums nur berücksichtigt werden, wenn eine Zahlungspflicht besteht und entsprechende Zahlungen bisher auch effektiv geleistet wurden (vgl. E. 11.2 oben).