Die Miete von EUR 1'000.00 entspricht damit rund CHF 1'070.00. Betreffend die Mietkosten in Deutschland ist deshalb die Beschwerde gutzuheissen und ein Zuschlag von CHF 1'070.00 in der Existenzminimumsberechnung zu gewähren. Das Betreibungsamt hat dem Beschwerdeführer eine Frist von sechs Monaten einzuräumen, innert welcher er seine Wohnverhältnisse anpassen kann. Nach Ablauf dieser Frist wird kein Zuschlag für eine Zweitwohnung mehr angerechnet.