Ausserdem ergibt sich aus den Kontoauszügen der Bank G.________ (VB 3), dass er seiner Ehefrau monatlich EUR 1'000.00 überwiesen hat. Während einer Übergangsfrist von sechs Monaten sind die Mietkosten in Deutschland deshalb ebenfalls in der Existenzminimumsberechnung zu berücksichtigen. Die vom Betreibungsamt erwähnte Praxis, wonach Beiträge ins Ausland nur in die Existenzminimumsberechnung aufgenommen würden, sofern ein gerichtliches Urteil bestehe, ist auf nicht getrennte Ehepaare, die nicht am selben Ort wohnen, nicht anwendbar.