7 14.1 Weiter macht der Beschwerdeführer geltend, dass die Mietkosten für die Wohnung in Deutschland in der Höhe von EUR 1'000.00 in der Existenzminimumsberechnung zu berücksichtigen seien. 14.2 Das Betreibungsamt führt korrekt aus, dass bezüglich eines Zuschlags für eine Zweitwohnung grundsätzlich bei der Berechnung des Existenzminimums kein Spielraum besteht.