Da der Wohnsitz der Ehefrau im Ausland liegt, ist der Grundbetrag den Verhältnissen am ausländischen Wohnsitz anzupassen. Für die Abklärungen, in welchem Ausmass der Grundbetrag anzupassen ist, empfiehlt es sich, auf die Daten betreffend die Kaufkraftparität der verschiedenen Länder beim Bundesamt für Statistik abzustellen (WINKLER, a.a.O, N. 32 zu Art. 93 SchKG). Ein bestimmter Warenkorb mit identischem Nutzen kostete im Jahr 2020 in der Schweiz CHF 171.00 und in Deutschland EUR 110.00 ( unter Statistiken finden/Preise/Internationale Preisvergleiche/Kaufkraftparitäten).