Wie bereits ausgeführt, hat das Betreibungsamt in der revidierten Existenzminimumsberechnung vom 3. November 2021 CHF 330.00 für die Ehefrau berücksichtigt, weshalb das Beschwerdeverfahren in diesem Punkt teilweise gegenstandslos geworden ist (vgl. E. 10.2 oben). 13.2 Wenn ein Ehepartner aus beruflichen Gründen als Wochenaufenthalter andernorts gemeldet ist, so ist der Grundbetrag für ein Ehepaar zu verwenden (THOMAS WINK- LER, in: Kren Kostkiewicz/Vock [Hrsg.], Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs SchKG, 4. Aufl. 2017, N. 28 zu Art. 93 SchKG).